Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Liefer- und Geschäftsbedingungen für Lieferung von Bildmaterial in analoger und digitaler Form zur Vergabe von Nutzungsrechten


A. Allgemeines

1.
Alle Angebote, Lieferungen und die Vergabe von Nutzungsrechten erfolgen ausschließlich freibleibend und nicht exklusiv zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen.

2.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch Stuewer-Tierfoto. Geschäftsbedingungen des Bestellers, auf die in Bestellformularen, Lieferbestätigungen oder in eigenen Dateien, Rechnern, im Internet oder entsprechenden Medien verwiesen wird, wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sowohl für den Fall der Lieferung und ggf. Nutzung analogen Bildmaterials als auch für den Fall der Übermittlung und ggf. Nutzung elektronisch übermittelter Bilddaten kommt ein Vertragsverhältnis nur auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande, andernfalls darf das übermittelte Bildmaterial bzw. dürfen die übermittelten Bilddaten nicht genutzt werden.

3.
Eine Ablehnung unserer Lieferbedingungen erlangt (bei analogem Bildmaterial) nur durch Rücksendung des gelieferten Bildmaterials innerhalb von drei Werktagen ab Zugang des Bildmaterials beim Besteller und (bei digitalem Bildmaterial) durch Löschung des sog. "Low-Resolution-Materials" und diesbezügliche schriftliche Bestätigung gegenüber Stuewer-Tierfoto vor Anforderung der Bildmaterial-Feindaten Gültigkeit.

4.
Reklamationen, die (bei analogem Bildmaterial) den Inhalt der Sendungen betreffen, sind innerhalb von zwei Werktagen nach Zugang des Bildmaterials beim Besteller telefonisch und binnen weiterer drei Werktage in schriftlicher Form mitzuteilen; Reklamationen (auch betreffend digitales Bildmaterial) hinsichtlich technischer oder sonstiger verdeckter Mängel sind unverzüglich ab Entdeckung in schriftlicher Form vorzubringen. Bei Unterlassung derartiger Reklamationen ist eine Haftung meinerseits für eventuell bereits entstandene oder entstehende Kosten/Schäden ausgeschlossen.

5.
Der Besteller hat bei der Bestellung, spätestens jedoch vor der technischen Nutzung der Bilder, Art, Umfang und Sprachraum der beabsichtigten Nutzung anzugeben, im Falle der Werbung auch das Produkt. Die Nutzung des Materials ist erst gestattet, nachdem Stuewer-Tierfoto der geplanten Nutzung und dem mitgeteilten Verwendungszweck zugestimmt hat. "Low-Resolution-Material" aus der Stuewer-Tierfoto-Website darf grundsätzlich nicht zur Veröffentlichung und Verbreitung genutzt werden. Eine Digitalisierung von analogem Material und die Weitergabe von digitalem Material im Wege der Datenfernübertragung oder auch Datenträgern ist nur zulässig, soweit dies für die Ausübung der dem Kunden eingeräumten Nutzungsrechte erforderlich ist.

Entsprechen die Angaben des Bestellers nicht der tatsächlichen Nutzungsart oder stimmt die tatsächliche Nutzung nicht mit den Angaben des Bestellers überein, gilt das Nutzungseinverständnis als nicht erteilt und ist Stuewer-Tierfoto von Schadenersatzansprüchen Dritter freigestellt; im übrigen gelten für derartige Fälle die Regelungen des Abschnittes E dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Das gelieferte bzw. angebotene Bildmaterial/die angebotenen Bilddaten dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Stuewer-Tierfoto nicht verändert oder in irgendeiner Weise bearbeitet werden.

6.
Geliefertes analoges Bildmaterial bleibt stets Eigentum von Stuewer-Tierfoto. Es wird ausschließlich vorübergehend und zum Erwerb von Nutzungsrechten Im Sinne des Urheberrechtsgesetzes zur Verfügung gestellt. Entsprechendes gilt für digitales Bildmaterial bzw. insoweit zur Verfügung gestellte Bilddaten.

7.
Bildmaterial, an dem der Besteller keine Nutzungsrechte erwerben möchte bzw. erworben hat, ist bei analogem Bildmaterial innerhalb der auf dem Lieferschein genannten Frist zurückzugeben, bei Überschreitung der Ausleihfrist fallen Blockierungskosten gemäß der Rubrik E dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Bei digitalem Bildmaterial sind die entsprechenden elektronischen Bilddaten im Falle des Nichterwerbs von Nutzungsrechten unverzüglich zu löschen.

Bildmaterial, an dem der Besteller Nutzungsrechte erworben und/oder seine Verwendungsabsicht bekundet hat, ist bei analogem Bildmaterial innerhalb von 90 Tagen nach Empfang zurückzugeben, unabhängig davon, ob der Besteller es tatsächlich genutzt hat oder nicht. Für digitales Bildmaterial gilt eine entsprechende Löschungsfrist der übertragenen Bilddaten von ebenfalls 90 Tagen. 8. Bei analogem Bildmaterial werden für alle Bildlieferungen, Bearbeitungsgebühren und Versandkosten berechnet, die sich aus Art und Umfang des entstandenen Aufwandes ergeben; dies gilt auch im Falle der Beschaffung entsprechenden digitalen Bildmaterials bzw. elektronischer Daten. Eine Verrechnung mit eventuellen Nutzungshonoraren kann erfolgen. Durch die Leistung von Schadensersatz und/oder einer Vertragsstrafe, welche nach diesen Bedingungen gemäß Rubrik E berechnet werden, erwirbt der Besteller weder Eigentum noch Nutzungsrechte am Bildmaterial.


B. Honorare

1.
Jede Nutzung meines Bildmaterials ist honorarpflichtig. Dies gilt auch bei Verwendung eines Bildes als Vorlage für Zeichnungen, Karikaturen, nachgestellte Fotos, bei Verwendung für Layoutzwecke und Kundenpräsentationen sowie bei Verwendung von Bilddetails, die mittels Montagen, Fotocomposing, elektronischen Bildträgern o.ä. Techniken Bestandteil eines neuen Bildes werden.

2.
Honorare sind vor Verwendung zu vereinbaren. Sie richten sich nach Medium, Art und Umfang der Nutzung, die mir anzugeben sind. Erfolgt keine Honoraranfrage durch den Besteller oder keine sonstige Honorarvereinbarung, wird automatisch nach den jeweils geltenden Honorarsätzen von Stuewer-Tierfoto berechnet; im übrigen gelten für die Berechnung eines solchen Honorars bzw. solcher Honorarsätze die "Bildhonorare der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) - Übersicht der marktüblichen Vergütungen der Bildnutzungsrechte" in der jeweils gültigen Fassung für die zugrundeliegende Nutzung.

Alle Honorarangaben in Angeboten, Preislisten und sonstigen Unterlagen verstehen sich stets netto ohne Mehrwertsteuer und Künstlersozialversicherungsabgabe.

Alle Honorar- und Kostenrechnungen sind innerhalb einer Woche nach Rechnungseingang ohne jeden Abzug an Stuewer-Tierfoto zu zahlen.

3.
Die Honorare gelten nur für die einmalige Nutzung für den angegebenen Zweck, Umfang und Sprachraum. Jede weitere Nutzung ist erneut honorarpflichtig und bedarf meiner vorherigen schriftlichen Zustimmung. Im Falle unberechtigter Nutzung und/oder Weitergabe meines Bildmaterials gilt die Vertragsstrafenregelung gemäß der Rubrik E.1. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

4.
Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen mindestens einen Aufschlag von 100% des jeweiligen Grundhonorars.

5.
Für das Heraussuchen und die Zusammenstellung analogen oder digitalen Bildmaterials wird eine Bearbeitungsgebühr berechnet, die sich nach Art und Umfang des erforderlichen Arbeitsaufwandes richtet, mindestens jedoch 25,-- € beträgt.


C. Verfügungsbeschränkung, Haftung, Verwertungs- und Urheberrechte

1.
Alle analogen Bildvorlagen sind wie Originale zu behandeln. Grundsätzlich wird nur das Nutzungsrecht am fotografischen Urheberrecht übertragen.

2.
Eine Entstellung des urheberrechtlich geschützten Werkes durch Abzeichnen, Nachfotografieren, Fotocomposing oder elektronische Hilfsmittel ist nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

Tendenzfremde Verwendungen und Veränderungen im Bild sowie Verwendungen, die zur Herabwürdigung abgebildeter Personen führen können, sind unzulässig und machen den Verwender schadensersatzpflichtig; ferner hat der Verwender in einem solchen Fall Stuewer-Tierfoto von jeglicher Inanspruchnahme der verletzten Person und/oder Dritter freizuhalten.

3.
Die Weitergabe des Bildmaterials oder die Weitergabe von Nachdruckrechten oder von elektronisch übertragenen Bildern an Dritte ist nicht gestattet. Ebenso sind Dia-Duplizierungen und die Fertigung von Internetnegativen, Reproduktionen und Vergrößerungen für Archivzwecke des Bestellers sowie die Speicherung elektronischer Bilddaten und/oder die Weitergabe derselben an Dritte nicht gestattet. Sonderfälle deürfen meiner schriftlichen Genehmigung. Der Besteller ist verpflichtet, mir Auskunft zu erteilen, ob und in welchem Umfang er ggf. dennoch dupliziert, Bilddaten gespeichert oder sonst Vorlagen für eigene Archivzwecke gefertigt hat.

4.
Das Versandrisiko für die Rücksendung analogen Bildmaterials trägt aufgrund des zugrundeliegenden Leih- bzw. leihähnlichen Rechtsverhältnisses der Rücksender. Kosten und Gefahr vollständiger und ordnungsgemäßer Rücksendung sowie für unsachgemäße oder mangelhafte Verpackung liegen beim Besteller und verpflichten diesen bei Verlust oder Beschädigung zu Schadensersatz, auch wenn die Rücksendung an Stuewer-Tierfoto durch beauftragte Dritte des Bestellers vorgenommen wird (§278 BGB); bzgl. des in einem solchen Schadensfall zu leistenden Schadensersatzes gilt die Regelung der Rubrik E. 4. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen i.V.m. dem "Anhang zur Rubrik E.".


D. Urherberrecht/Belegexemplar

1.
Ich verlange unter Hinweis auf § 13 UrhG ausdrücklich die Erbringung eines Urhebervermerks und zwar in einer Weise, daß kein Zweifel an der Zuordnung zum jeweiligen Bild bestehen kann.

2.
Von jeder Veröffentlichung im Druck sind mir gemäß § 25 VerlagsG mindestens zwei vollständige Belegexemplare unaufgefordert und kostenlos zuzuschicken.


E. Vertragsstrafe/pauschalierter Schadensersatz (vgl. ergänzend Anhang zu E)

1.
Bei unberechtigter Verwendung, Entstellung oder Weitergabe meines Bildmaterials, unberechtigter Weitergabe von Nachdruckrechten an Dritte, unberechtigter Fertigung von Diaduplizierungen und Internetnegativen, Reproduktionen und Vergrößerungen sowie der Fertigung von Kopien digitaler Datensätze oder analoger Darstellung der in den Datensätzen enthaltenen Bildinhalte für Archivzwecke des Bestellers sowie Weitergabe derselben an Dritte und für den Fall, daß der Kunde eine nach diesem Vertrag vorzunehmende Löschung von Daten unterlassen hat, wird vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche ein Mindesthonorar in Höhe des Fünffachen des vereinbarten, üblichen oder des anhand der jeweils gültigen Bildhonorarsätze der MFM zu ermittelnden Nutzungshonorars fällig.

2.
Erfolgt die Rückgabe analogen Bildmaterials nach Ablauf der kostenlosen Ansichtsfrist nicht oder verspätet, werden für nicht zur Verwendung kommende Bilder sog. Blockierungskosten fällig gemäß Anhang zu E. 1. . Derartige Blockierungskosten sind ggf. bei langanhaltender Blockierungsfrist begrenzt auf den Verlustwert des jeweiligen Bildmaterials gemäß Anhang zu E. 2c.

Ebenso werden die Blockierungskosten gemäß Anhang zu E. 1. fällig, wenn Bildmaterial, an dem der Besteller Nutzungsrechte erworben und/oder für das er eine Verwendungsabsicht bekundet hat, nach Ablauf von 90 Tagen ab Empfang nicht zurückgegeben wird, und zwar zusätzlich zum Nutzungshonorar.

3.
Für beschädigte oder nicht zurückgegebene analoge Bildvorlagen ist Schadensersatz zu leisten gemäß Staffelung im Anhang zu E. 2. . Die jeweiligen Beträge der Staffelung pro analogem Bild gelten als vereinbart, ohne daß Stuewer-Tierfoto die Höhe des Schadens im einzelnen nachzuweisen hat. Die Beträge errechnen sich aus dem Wegfall weiterer Nutzungsmöglichkeiten.

Mir vom Schadensersatzpflichtigen für beschädigte oder verlorene Bildvorlagen angebotene Ersatzduplikate oder aufgrund gescannter Bildvorlagen oder gespeicherter Bilddaten anderweitig produzierte Ersatz-Fotografien werden nicht akzeptiert.

4.
Werden als verloren gemeldete und berechnete analoge Bildvorlagen innerhalb eines Jahres nach Lieferung aufgefunden und zurückgegeben, so vergüte ich ein Drittel des Verlust-Schadensersatzes; die Berechnung von Blockierungskosten bleibt vorbehalten bzw. werden bereits berechnete Blockierungskosten nicht erstattet.


F. Zahlungsbedingungen, Gerichtsstand, Sonstiges

1.
Meine Rechnungen sind stets netto innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt zahlbar; nach Ablauf dieser Frist berechne ich Verzugszinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basissatz gemäß § 288 Abs. 1 BGB.

2.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Teile, soweit diese Vollkaufleute sind, ausschließlich Darmstadt.

3.
Auch bei Lieferungen ins Ausland gilt deutsches Recht als vereinbart.

4.
Sollte eine Bestimmung dieser Lieferungs- und Geschäftsbedingungen nichtig sein, so wir die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.


Anhang zu E (Vertragsstrafe/pauschalierter Schadensersatz)

1.
Blockierungskosten bei Überschreitung der Rückgabefrist analogen Bildmaterials pro Stück und Tag:

- bei Color-Dias, Farbvorlagen: Euro --,50

2.
Pauschalierter Schadensersatz bei Beschädigung, Zerstörung/Verlust von Color-Dias, Farbvorlagen (also von sämtlichem Original-Bildmaterial)
a) leichte Beschädigung, die eine weitere Verwendung erlaubt: Euro 150,--
b) starke Beschädigung, die eine beschränkte Weiterverwendung erlaubt: Euro 300,--
c) Verlust/Zerstörung: Euro 500,--


Quelle: www.bvpa.org


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